Köln | aktualisiert | Das Oberverwaltungsgericht Münster soll Medienberichten zu Folge Entscheidungen zu den Demonstrationen am Sonntag in Köln getroffen haben. In den Berichten heißt es, dass der Aufzug der Rechtspopulisten von „Pro NRW“ vom Hauptbahnhof durch die Kölner Innenstadt, über die Deutzer Brücke bis zum Ottoplatz gestattet ist. Für den Aufzug der Rechtspopulisten von „Pro NRW“ mobilisiert auch die vom Verfassungsschutz NRW beobachte Partei „Die Rechte“ aus Dortmund. Der Verfassungsschutz NRW stuft die Gewaltbereitschaft der Anhängerschaft der Partei „Die Rechte“ bei Demonstrationen als aggressiv ein. „Pro NRW“ bestätigt in seinen Social Media Auftritten die Entscheidung des OVG Münster.

Der Verfassungsschutz NRW spricht bei der Partei „Die Rechte“ auch von einem Sammelbecken der ehemaligen Kameradschaften, die das Innenministerium NRW verboten hat. Report-K hat Informationen zur Partei „Die Rechte“ aus dem Verfassungsschutzbericht NRW 2015 und die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln in einem Bericht zusammengefasst. Den Bericht finden Sie hier bei report-K.

Bei der rechten Demonstration soll auch Karl Richter aus München als Redner auftreten, so kolportieren es deren Social Media Auftritte. Richter ist Mitglied der NPD und bei der Bürgerinitiative Ausländerstopp München aktiv.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Entscheidung nach Medienberichten bestätigt und gestattet damit den Rechten einen Aufzug durch Köln. Damit werden die Rechten auch über die Deutzer Brücke ziehen, wenige Meter von der türkischen Großdemonstration entfernt und an der Gegendemonstration der Jugendorganisationen von Jusos Köln, Julis Köln, Linksjugend [‘solid] Köln und Grüne Jugend Köln, die gemeinsam mit den antifaschistischen Bündnis „Köln gegen Rechts“ auf dem Heumarkt eine Kundgebung abhalten.

Das Oberverwaltungsgericht Münster ist für eine Stellungnahme leider nicht erreichbar. Auch eine Pressemitteilung mit der Urteilsbegründung, respektive der Mitteilung des Beschlusses liegt weder auf der Internetseite des Gerichtes vor, noch wurde ein solches an die Redaktionen verschickt.

Folgt man den Medienberichten hat das OVG Münster auch eine Entscheidung zur Übertragung von Politikern oder Statements aus der Türkei auf der Videoleinwand der Erdogan-Demonstration getroffen. Auch hier folgt das Gericht der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln. Eine solche Einspielung oder Live-Übertragung bleibt untersagt.

— — —

Die Kölner Polizei wird erst in den Nachmittagsstunden ihre Pressestelle besetzen. Daher ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich ein Statement der Behörde einzuholen.

Autor: Andi Goral
Foto: Polizeipräsident Jürgen Mathies hatte gegen den Aufzug der Rechtspopulisten von „Pro NRW“ Sicherheitsbedenken und verfügte eine Standkundgebung auf dem Ottoplatz in Deutz. Dieser Auffassung folgten die Gerichte nicht und gestatten einen rechten Aufzug durch die Kölner Innenstadt.