Die Sommerferien und damit auch die Hauptreisezeit stehen kurz bevor. Immer wieder stehen Urlauber vor der Frage, welche Waren und Mitbringsel sie aus dem Urlaub einführen dürfen. Um mit dem Zoll keine Probleme zu bekommen sollten Sie einige Tipps der Zollgeneraldirektion beachten.  

Bonn | Was darf als Andenken aus dem Urlaub mit nach Hause gebracht werden und was sollte man lieber im Urlaubsland lassen? Diese Fragen stellen sich Urlauber immer wieder. André Lenz von der Generalzolldirektion rät Reisenden: „Wir haben Schmuggler im Visier – auch im Reiseverkehr. Unwissenheit schützt leider nicht vor Strafe. Damit Ihr Urlaub erholsam und ohne Ärger mit dem Zoll zu Ende geht, sollten Sie sich schon vor Urlaubsantritt über die wichtigsten Bestimmungen informieren.“   

Ein besonderes Augenmerk sollten Reisende auf die Reisefreimengen legen, da es sonst teuer werden kann: Bei Einreisen mit dem Schiff oder Flugzeug aus Nicht-EU-Ländern sind zu nichtgewerblichen Zwecken bestimmte Waren bis zu bestimmten Höchstmengen pro Person, beispielsweise Schmuck- und Kleidungsstücken, bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro, zollfrei. Übersteigt ein Schmuckstück beispielsweise diesen Wert, muss der gesamte Warenwert verzollt und versteuert werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein Geschenk oder um Ware für den Hausgebrauch handelt.   

Vorsicht gilt auch bei Bekleidung, Fanartikeln, Kosmetika, Taschen oder Uhren namenhafter Markenhersteller, die in vielen Urlaubsregionen zum Spotpreis angeboten werden. Viele solcher Schnäppchen entpuppen sich aber häufig als minderwertige Fälschungen. Der Zoll rät vom Kauf solcher Waren ab. 

Reisende, die mehr als 10.000 Euro bei der Ein- oder Ausreise aus der EU bei sich führen, müssen dies eigenständig und ohne Aufforderung beim Zoll anmelden. Damit soll die Geldwäsche bekämpft und die Finanzierung terroristischer Vereinigungen verhindert werden.   

Urlauber, die sich unsicher sind, können sich unter www.zoll.de oder über die kostenlose App „Zoll und Reise“, die auch ohne Internetverbindung funktioniert, über alle Reisebestimmungen informieren.

Autor: Sina Lacey