Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Im Prozess um das Gesetz zum beschleunigten Atomausstieg hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag geurteilt, dass es zwar „im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar“ ist, aber in einigen Punkten eine Nachbesserung des Gesetzgeber gefordert. Der Gesetzgeber müsse bis zum 30. Juni 2018 eine Neuregelung treffen, teilte das Bundesverfassungsgericht mit. Das Verfassungsgericht gab damit einer Klage der drei Energieversorger Eon, RWE und Vattenfall teilweise statt.

Karlsruhe kritisierte, „dass die 13. AtG-Novelle keine Regelung zum Ausgleich für Investitionen vorsieht“. Die AKW-Betreiber hatten in Karlsruhe aufgrund einer „Enteignung“ eine Entschädigung für den vorzeitigen Atomausstieg gefordert. Eine „Enteignung“ sei es aber nicht, so Karlsruhe.

Vielmehr sei unter Umständen eine „angemessene Entschädigung“ nötig, über deren Höhe nicht geurteilt wurde. Der vorzeitige Atomausstieg war in Folge der Nuklearkatastrophe von Fukushima 2011 beschlossen worden.

Autor: dts