Köln | Im Planfeststellungsverfahren für den Neubau der B 51n als Ortsumgehung für Meschenich war eine Dringlichkeitsentscheidung notwendig geworden, da die Einwendungsfrist der Stadt Köln zur Planung des Landesbetriebs Straßen.NRW am 13. Juli ablief. Der Beschluss, den FDP-Fraktionschef Ralph Sterck mit der Oberbürgermeisterin im Juli unterzeichnete, wurde in der letzten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses einstimmig bestätigt.

Sterck begründet die Zustimmung: „Diese Dringlichkeitsentscheidung war richtig und wichtig, um die Position der Stadt Köln im weiteren Verfahren deutlich zu machen und eine erneute Verfahrensverzögerung zu verhindern. Das Planfeststellungsverfahren läuft bereits seit 2010. Von dem Vorhaben sind neben dem Kölner Stadtgebiet ebenfalls die Städte Brühl und Hürth betroffen.

Wir hätten uns eine Trassenführung der Ortsumgehung mit einer direkten Anbindung an die A4 gewünscht, aber dies ist am Einspruch der Stadt Hürth gescheitert. Wir hoffen nun, dass wir im 2. Bauabschnitt die Straße doch noch, ohne die Brühler Landstraße erneut zu tangieren, direkt zum Eifeltor führen können. Aber eine weitere Hängepartie wäre den Bürgerinnen und Bürgern in Meschenich nicht länger zuzumuten gewesen.“

Autor: ib