Düsseldorf | Der gemeinsame Gesetzesentwurf der Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bremen, der auch von Bayern unterstützt worden, werde nach dem Beschluss des Bundesrats der Bundesregierung am Freitag, zur Stellungnahme zugeleitet und danach in den Bundestag eingebracht. Neben dem Grundtatbestand für die verbotene Teilnahme an illegalen Autorennen, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden soll, sieht der Gesetzesentwurf außerdem härtere Strafen vor, wenn unbeteiligte Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu Schaden kommen.

Statt der bisherigen Freiheitsstrafe bei fahrlässiger Tötung von bis zu fünf Jahren soll der Strafrahmen zukünftig auf eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 10 Jahren angehoben werden, wenn ein anderer Mensch zu Tode kommt oder eine schwere Gesundheitsschädigung erleidet.

Justizminister Thomas Kutschaty sagte am Freitag, 23. September: „Der heutige Beschluss des Bundesrats ist die rote Karte für alle Raser, die mit illegalen Autorennen die Sicherheit auf unseren Straßen aufs Spiel setzen. Raserei ist nichts anderes als Russisches Roulette mit dem Leben anderer. Testosterongesteuerte PS-Junkies müssen aus dem Verkehr gezogen werden, bevor etwas passiert. Statt eines Knöllchens – auf das Minister Dobrindt immer noch setzt – müssen sie harte Konsequenzen spüren: Führerscheinentzug, Beschlagnahme des Fahrzeugs und bis zu zwei Jahre Haft. 230 illegale Autorennen pro Jahr allein in Nordrhein-Westfalen zeigen, dass wir ein klar abschreckendes Signal senden müssen. Der Bundesverkehrsminister darf angesichts des Leids der Opfer und der Realität auf unseren Straßen nicht länger wegsehen und muss seinen Widerstand gegen das Gesetzesvorhaben im Bundestag aufgeben.“

Autor: ib