Paris | Das sogenannte Burkini-Verbot an französischen Stränden bekommt Gegenwind von höchster juristischer Ebene. Der Staatsrat, das oberste französische Verwaltungsgericht, urteilte am Freitag, dass die örtlichen Behörden entsprechende Regelungen nicht erlassen dürften. Ein solches „Burkini-Verbot“ sei mit sofortiger Wirkung auszusetzen.

Nachdem ein Eilantrag gegen das Verbot vom Verwaltungsgericht in Nizza am Montag zurückgewiesen wurde, waren die klagenden Menschenrechtsorganisationen vor den Staatsrat in Paris gezogen. Von dem Urteil dürfte eine Grundsatzwirkung ausgehen, auch wenn es formal nur für die an der Riviera gelegene Stadt Villeneuve-Loubet gilt.

Autor: dts