Köln | Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln begrüßt, wonach „das nichtsendungsbezogene Angebot der Tagesschau-App vom 15. Juni 2011 presseähnlich“ sei und damit gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoße.

„Das Kölner OLG verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit diesem Urteil, sich künftig an den Rundfunkstaatsvertrag zu halten“, sagte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff in Köln. Zwar sei es der ARD selbstverständlich unbenommen, eine Tagesschau-App anzubieten.

Eine öffentlich-rechtliche Zeitung im Internet dürfe es aber nicht geben. Zuvor hatte bereits der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Verbot der Presseähnlichkeit von nichtsendungsbezogenen öffentlich-rechtlichen Internetangeboten mit Blick auf jede einzelne Ausgabe zu beachten sei. Die acht klagenden Zeitungsverlage sehen in der kostenlosen Tagesschau App eine Wettbewerbsverzerrung.

Autor: dts