Motor

Vor möglichen „Händlertricks“ beim Gebrauchtwagenkauf warnt jetzt die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf: Ein Autohaus hatte einen VW Multivan zum Preis von rund 15.000,00 Euro angeboten. Im Kopf der Anzeige war der Name des Autohauses genannt, aber im Kleingedruckten des Vertrages darauf hingewiesen worden, das Fahrzeug werde „im Kundenauftrag angeboten“.

Abgewiesen, es gibt kein Geld zurück: Mit diesem Urteilsspruch hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf den Eigentümer eines Audi A4 Avant beschieden (AZ 6 O 413/15). Wegen der Abgasmanipulationen des VW-Konzerns hatte er auf Erstattung des Kaufpreises für seine mutmaßliche Dreckschleuder geklagt. Der Streitwert lag bei 80.000 Euro.