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So sehen die Pläne für den Kö-Bogen II aus, Foto: Ingenhoven Architects, Alexander Schmitz, Düsseldorf
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Düsseldorf bringt Kö-Bogen II an den Start
Europas größte Messe für Gewerbeimmobilien, die Expo Real in München, war der Rahmen für den Handschlag zum Verkauf des Kö-Bogens II an eine Investorengruppe. Stimmt der Stadtrat zu, spielt der Verkauf 70 Millionen Euro in die Stadtkasse.
Harte Verhandlungen um den Kaufpreis
(v.l.) Thorsten Testorp (B&L Gruppe), OB Thomas Geisel, Uwe Reppegather (Centrum GmbH) auf der Expo Real in München, Foto: Stadt Düsseldorf
Intensive Verhandlungen hatte es zwischen der Stadt und der Investorengruppe aus CENTRUM, B&L-Gruppe, Development Partner und DC Values gegeben, bevor der Preis von 70 Millionen Euro für die städtischen Grundstücke im Projekt Kö-Bogen II feststand. Oberbürgermeister Thomas Geisel freute sich über die Einigung, die deutlich über dem ersten Gebot von 30 Millionen Euro lag. Dorothee Schneider, neue Kämmerin der Stadt wird es freuen, nun mit dem Geld rechnen zu können, das dringend für Schulen, Bäder und die erforderliche Sanierung der Infrastruktur gebraucht wird. Mit den Haushaltsplanungen für 2016 wird dann auch feststehen, wann und in welchen Teil-Beträgen die 70 Millionen Euro in den Haushalt einfließen.
Anfang 2016 sollen die Bauarbeiten starten
Bereits in dieser Woche hat Oberbürgermeister Thomas Geisel alle beteiligten Dezernenten und Ämter eingeladen, um nach der Einigung die nun erforderlichen Schritte auf den Weg zu bringen. Nach Zustimmung im Rat soll noch in diesem Jahr die Offenlage des Bebauungsplans beschlossen werden. Der Abbruch der Tiefgarage und der noch vorhandenen Bauten ist für Anfang 2016 vorgesehen.
Der Kö-Bogen II soll nach den Entwürfen des Architekten Christoph Ingenhoven realisiert werden und umfasst neben dem Gebäude auch den Bau einer fünfstöckigen Tiefgarage und die Gestaltung des Gustaf-Gründgens-Platzes als Fläche für Veranstaltungen und Gastronomie.
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Düsseldorf: Verweilverbot am Rheinufer – Schilder hängen, Eilantrag beim Verwaltungsgericht
Die seit Donnerstag (25.2.) geltenden Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf legen eine erweiterte Maskenpflicht am Rheinufer fest und ab Freitag (26.2.) 15 Uhr gilt ein Verweilverbot. 300 rote Schilder zum Verweilverbot wurden aufgehangen, darunter der Hinweis der Geltungszeit von Freitag 15 Uhr bis Montagmorgen um 1 Uhr. Beim Verwaltungsgericht liegt bereits ein erster Eilantrag dagegen vor. Das Gericht plant noch am Freitag darüber zu entschiden.

Die Zahl der Düsseldorf*innen, die aktuell positiv auf das Corona-Virus getestet wurden liegt am Freitag (26.2.) bei 17.049 und damit 64 höher als am Vortag. Die sogenannte 7-Tages-Inzidenz (Zahl der Neuerkrankungen der vergangenen 7 Tage pro 100.000 Einwohner) liegt derzeit in Düsseldorf bei 59,7 (56,1). In Klammern die Zahlen des Vortages.

Im Bundesnaturschutzgesetz ist geregelt, dass in der Zeit zwischen dem 1. März und 30. September Bäume, Hecken und Gebüsche nicht beseitigt oder beschnitten werden dürfen, um heimische Tiere nicht bei ihrer Brut- und Setzzeit zu stören. Doch der Naturschutz gilt nicht nur für Gartenbesitzer. Auch Spaziergänger und Sportler sollten in der Natur die Schonzeit beachten.