Freie Wähler Köln: Antragsrecht für Einzelmandatsträgern (Rat) auch in der Bezirksvertretung

Die Bezirksregierung Köln gibt den Freien Wählern Köln Recht. Deren Ratsmitglied Klaus Hoffmann hatte in der BV I Innenstadt zwei Anträge und eine Anfrage eingebracht, die von Bezirksbürgermeister Hupke und der BV I ignoriert wurden. Nun hat die Bezirksregierung die Auffassung von Hoffmann bestätigt, dass die Stellung der Ratsmitglieder, die nach § 36 Abs. 6 Satz 1 GO NRW mit beratender Stimme an der Sitzung einer Bezirksvertretung teilnehmen, sich bezogen auf die Mitwirkungsrechte nicht von derjenigen beratender Mitglieder nach § 58 GO NRW unterscheidet. „

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„Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld“ am 22. Oktober in der BV Ehrenfeld

Die Ehrenfelder SPD und die Grünen wollen unter anderem erreichen, dass wahlweise die BI Helios oder die IG Ehrenfeld einen Vertreter in die städtebauliche Wettbewerbsjury entsenden darf. Zudem will man erreichen, dass die Wettbewerbsergebnisse bevor die Jury zusammentritt öffentlich gemacht werden. Der Wettbewerb soll als ein kooperatives Werkstattverfahren durchgeführt werden.

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LVR-Kulturausschuss tagt in Köln

Der Kulturausschuss der 13. Landschaftsversammlung Rheinland kommt zu seiner 18. Sitzung unter Vorsitz von Hans-Otto Runkler (FDP / Stadt Oberhausen) am Mittwoch, 24. Oktober 2012,

um 9.30 Uhr, im Rheinlandsaal, LVR-Landeshaus in Köln-Deutz. Beraten werden soll: Projekte der Regionalen Kulturförderung des LVR in 2013 +++ Internationaler Kulturaustausch, Fortsetzung der Stipendien in 2012/2013 +++ „Vision 2020“ für das LVR-Industriemuseum: Neue Betriebsmodelle für mehrere Schauplätze und Neuaufstellung in Engelskirchen. +++ Außerdem steht der gemeinsame Antrag von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen für eine mögliche Beteiligung des LVR an der Archäologischen Zone/dem Jüdischen Museum auf der Tagesordnung.

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Linke: Hartz IV-Willkür endlich beenden

Die Linke kritisiert Sanktionen für Hartz IV Empfänger. „Mit dem zum 1.1.2005 eingeführten ‚Hartz IV-Regime‘ wurde ein repressives Sanktions-System geschaffen, das aufgrund von geringfügigen Meldeversäumnissen Hartz IV-Betroffene mit Leistungskürzungen abstraft, so dass sie damit unter das Existenzminimum fallen. Bei Mehrfachverstößen kann sogar der vollständige Leistungsentzug drohen. Während jeder Steuerbetrüger erst nach einem gerichtlichen Verfahren verurteilt werden kann, greift bei Hartz IV-Betroffenen der ‚Sofortvollzug‘, was bedeutet, dass der gegen eine Sanktion erhobene Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat und dadurch jeder Willkür der Jobcenter Tür und Tor geöffnet sind. Diese Willkür wird dadurch deutlich, dass von den Sozialgerichten Sanktionen in einer Größenordnung von über 60% (!) der Klageverfahren für rechtswidrig erklärt werden. Da nur wenige Betroffene in der Lage sind dagegen vorzugehen, werden durch diese unkontrollierte willkürliche Sanktionierung der Arbeitsverwaltung die Rechte der Betroffenen unterdrückt, um so Millionen Summen widerrechtlich einzusparen.

In NRW produziert die Willkür der Jobcenter darüber hinaus ganz besondere Auswüchse, was an teilweise extrem unterschiedlichen Sanktionszahlen deutlich wird. Während z.B. in Duisburg bei ca. 49.000 Menschen im Hartz IV-Bezug im ersten Halbjahr 2012 bereits 6.435 Sanktionen verhängt wurden, wurden im Kreis Recklinghausen mit ca. 50.000 LeistungsbezieherInnen 2.649 Sanktionen ausgesprochen, was einmal mehr beweist, wie fragwürdig und willkürlich mit Sanktionen in den einzelnen Jobcentern umgegangen wird. Zwar haben die massenhaften Sanktionen bisher zu einem beachtlichen gesellschaftlichen Widerstand geführt, der jedoch bisher noch keine Korrektur der Sanktionspraxis bei der herrschenden Allianz aus Kapital und Politik bewirkt hat.

Autor: Andi Goral