Köln | Mithilfe einer Ortungs-App konnten Ermittler der Kölner Polizei einen 55-jährigen Mann überführen. Er hatte zuvor einer 43-jährigen Frau ihr Smartphone entwendet. Doch mithilfe einer Anwendung gelang es, das Smartphone wiederaufzufinden, samt Dieb.

Wie die Polizeibehörde am heutigen Donnerstag berichtete, war die Frau gegen 11 Uhr am gestrigen Mittwoch an ihrem Arbeitsplatz in einem Geschäft an der Neusser Straße im Stadtteil Nippes beschäftigt. Mit eingeschalteter Radioapp hatte sie ihr Mobiltelefon an die Lautsprecheranlage des Ladens angeschlossen. „Als die Musik plötzlich weg war, habe ich sofort nach meinem Handy geschaut“, gab die Verkäuferin später zu Protokoll. Dabei stellte sie fest, dass das Gerät offenbar gestohlen wurde.

Die 43-Jährige alarmierte sofort die Polizei und griff zu ihrem Tablet-PC. Auf die Möglichkeit eines solchen Diebstahls hatte sich die Frau offenbar durch die Installation einer Ortungsapp eingehend vorbereitet. Gemeinsam mit den hinzugerufenen Polizisten folgte sie der digitalen Spur des gestohlenen Telefons. Auf ihrem Tablet konnte die 43-Jährige den aktuellen Standort ihres Handys nachvollziehen. Gleichzeitig aktivierte sie in ihrer Ortungsapp eine Signaltonfunktion. Diese bewirkt, dass ein gestohlenes Smartphone regelmäßig und in kurzen Abständen einen lauten Schrillton abgibt, der bei der Ortung des Geräts helfen soll.

In der Eichstraße, unweit des Tatorts, hatten die Beamten in Begleitung der Kölnerin den aktuellen Standort des gestohlenen Telefons fast erreicht. Eine Passantin gab dann einen entscheidenden Hinweis auf den Täter. Ihr war ein deutlich schwankender Mann wegen eines laut schrillenden Handys aufgefallen. In der Auerstraße nahmen die Uniformierten den Flüchtenden schließlich vorläufig fest. Bei seiner Durchsuchung fanden die Polizisten neben dem georteten Mobiltelefon auch noch eine Geldbörse. Die soll er kurz zuvor in einem anderen Geschäft auf der Neusser Straße gestohlen haben. Am heutigen Donnerstag schickte ein Haftrichter den Polizeibekannten in Untersuchungshaft, hieß es dazu abschließend.

Autor: bfl