Köln | Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker erklärte heute, dass die Stadt Köln ab 0:00 Uhr zum ersten mal nach dem Zweiten Weltkrieg eine „Ausgangsbeschänkung“ verfügt. Diese gilt auf unbestimmte Zeit. Mit Stimmen aus der Kölner Politik und Wirtschaft. Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages zweifelt an einer Ausgangssperre.

Kölnerinnen und Kölner die ab heute, 16. April, Mitternacht bis 5 Uhr auf die Straße gehen und ihr Haus oder Wohnung verlassen, müssen mit einem Bußgeld von 250 Euro rechnen. Ab dem morgigen Samstag gilt die Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Oberbürgermeisterin Henriette Reker will keine Aussage treffen, wann sie diese Ausgangsbeschränkung aufheben will. Sie will auch keine Kriterien nennen, sagt aber, dass für sie die Inzidenz nicht alleine gelte.

Wer darf das Haus oder Wohnung noch verlassen? In dringenden medizinischen oder veterinärmedizinischen Gründen dürfen Bürger*innen die Ausgangssperre missachten. Dies gilt auch in beruflichen Gründen. Tagsüber gilt in Köln in den Grünanlagen ein Alkoholverbot, Grillverbot und ein Verbot Shisha zu rauchen. Oberbürgermeisterin Henriette Reker spricht von einem schweren Tag für Köln und einer letzten starken Maßnahme. Reker sagt, dass der Eingriff in dieser schweren Situation verhältnismäßig sei.

Einschätzung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages: Bundestags-Gutachter zweifeln an Ausgangssperre

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags haben in einem Gutachten große Zweifel an der im Infektionsschutzgesetz geplanten Ausgangsbeschränkung geäußert. Das berichtet die „Welt“. So heißt es: „Die Ausgangsbeschränkung in der Nacht ist kritisch zu bewerten. Ob sie einer abschließenden verfassungsgerichtlichen Prüfung standhielte, dürfte zweifelhaft sein.“ In der Ausarbeitung wird darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber in der „vorliegenden Krisensituation“ über einen großzügigen Gestaltungsspielraum verfüge. Bei den im Infektionsschutzgesetz geplanten Maßnahmen stelle sich aber die Frage der Verhältnismäßigkeit.

Zudem wird der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 als Maßstab für die Maßnahmen in Frage gestellt. So schreiben sie: „Auf der Stufe der Angemessenheit wirken sich die genannten Bedenken gegen den Inzidenzwert von 100 als Tatbestand der Maßnahme aus.“ Auf der einen Seite bestünden Bedenken, „dass mit dem Inzidenzwert von 100 noch kein hinreichend gewichtiger Tatbestand begründet ist“.

Auf der anderen Seite sei die Ausgangssperre „ein erheblicher Grundrechtseingriff“. Der im Infektionsschutzgesetz-Entwurf genannte Schwellenwert sei damit zu niedrig angesetzt. Auch das Fehlen von „Ausnahmen für Geimpfte“ wird kritisiert.

So schreiben die Wissenschaftlichen Dienste: „Soweit öffentliche Äußerungen zu diesem Thema vorliegen, vertreten Verfassungsrechtler ganz überwiegend (falls nicht sogar einhellig) die Auffassung, dass Grundrechtseingriffe für Geimpfte grundsätzlich nicht mehr zu rechtfertigen sind.“

Das sagt die Kölner Politik zur Ausgangssperre

Der SPD-Fraktionsvorsitzender Christian Joisten in einem schriftlichen Statement: „Die Infektionsszahlen steigen immer weiter und die Situation auf unseren Intensivstationen ist schon heute teilweise dramatisch. Wir müssen darum jetzt alle erforderlichen Mittel ergreifen, um Infektionszahlen und schwere Krankheitsverläufe deutlich zu senken. Nach dem viel zu langen Zuwarten des Landes gehört dazu nun wohl auch eine solch einschneidende Maßnahme wie eine Ausgangssperre. Damit allein ist es allerdings nicht getan. Für einen konsequenten Weg aus der Krise brauchen wir ein ganzes Bündel weiterer Maßnahmen, unter anderem flächendeckende Tests in allen Veedeln und Quartieren, insbesondere in Stadtteilen, denen es sowieso schon weniger gut geht und die mit hohen Infektionszahlen zu kämpfen haben sowie Hilfe für Unternehmen, damit auch überall am Arbeitsplatz regelmäßig getestet werden kann.“

„Die Ausgangssperre ist verfassungsrechtlich fragwürdig und epidemiologisch noch nicht einmal wirksam. Es geht in Wahrheit darum, Ansammlungen von Menschen, Wohnungspartys und anderes zu unterbinden. Dafür kann man aber keine generelle Ausgangssperre verhängen. Da gibt es mildere Mittel. Denn von einem abendlichen Spaziergang eines geimpften Paares geht keinerlei Infektionsgefahr aus. Diese Bestimmung ist verfassungsrechtlich höchst angreifbar.

Erst heute hat der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages auf gravierende verfassungsrechtliche Bedenken einer Ausgangssperre hingewiesen.Die Wirkung der Ausgangssperre ist aber auch fragwürdig. In Hamburg gibt es seit knapp zwei Wochen eine Ausgangssperre. Gebracht hat sie bislang nichts. Die Inzidenzzahlen in Hamburg sind im 7-Tages-Vergleich sogar gestiegen. Vor diesem Hintergrund muss damit gerechnet werden, dass zahlreiche Bürgerinnen und Bürger vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Ausgangssperre Eilanträge stellen werden. Völlig unverständlich sind vor diesem Hintergrund Äußerungen der Oberbürgermeisterin auf einer Pressekonferenz heute. In dieser hatte sie mit Blick auf eine mögliche Klagewelle sinngemäß geantwortet, dass es immer Menschen gäbe, die das Rechtssystem „austesten“ wollen. Diese Äußerung offenbart ein fragwürdiges Verständnis unseres Rechtsstaates. Immerhin geht es darum, dass Bürgerinnen und Bürger Rechtsschutz vor tiefgreifenden Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht suchen würden. Dafür ist der Rechtsstaat da. Das hat nichts mit „austesten“ zu tun. Die Oberbürgermeisterin hat sich hier in ihrer Wortwahl vergriffen“, sagt Volker Görzel, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion.

Der FDP-Bundestagskandidat für den Wahlkreis Köln II Joachim Krämer äußert sich schockiert über die Ausgangssperren in Köln: „Ich hätte nie gedacht, einmal Ausgangssperren am eigenen Leib zu erleben. Ich bin schockiert und empfinde den Eingriff in die Bürgerrechte als drastisch und in keiner Weise verhältnismäßig! Solch extreme Freiheitseingriffe brauchen eine hieb- und stichfeste Begründung und diese gibt es nicht. Der Stadt sind Ideen ausgegangen. Die Lage in Köln und den Kölner Intensivstationen ist kritisch und die Politik muss darauf reagieren. Die pauschale Einschränkung unserer Rechte kann aber nicht die Lösung sein. Jüngste Untersuchungen zeigen, dass die Aerosolbelastung gerade im Außenbereich viel weniger gefährlich ist als in Innenräumen. Ausgangssperren könnten somit genau das Gegenteil von dem bewirken, was Frau Reker damit erreichen möchte. Ausgangssperren sind in meinen Augen auch nicht durchsetzbar. Der Stadt fehlen schlicht die Kapazitäten dafür. Lieber sollten die bestehenden Regelungen für den öffentlichen Raum konsequent kontrolliert und durchgesetzt werden. Hier hat die Stadt Nachholbedarf! Ich hoffe, dass die Ausgangssperren schnellstmöglich zurückgenommen werden.“

Heiner Kockerbeck, Fraktionssprecher der Linken, sieht die Wirtschaft stärker in der Pflicht: „Die Einschränkungen richten sich bisher zu stark auf den privaten Bereich. Im Arbeitsleben muss mehr passieren, bis hin zur Schließung nicht lebensnotwendiger Betriebe. Dem Sinn von Ausgangssperren widersprechen Erkenntnisse, dass die Ansteckungsgefahr in Innenräumen viel höher ist als im Freien. Jugendliche aus Familien mit geringerem Einkommen werden besonders hart getroffen. Wer will verhindern, dass sie sich in großen Wohnblöcken entgegen der Coronaregeln verstärkt in den Wohnungen besuchen? Die Stadt muss in den ärmeren Vierteln Kölns mehr Sozialarbeiter*innen einsetzen und Schutzmasken kostenlos verteilen, um das Bewusstsein für die Infektionsgefahr zu stärken.“

Fraktionssprecherin Güldane Tokyürek der Linken befürchtet schlimme Folgen für Opfer familiärer Gewalt: „Durch die Coronapandemie und das Herunterfahren des öffentlichen Lebens liegen bei vielen Menschen die Nerven ohnehin blank. Wenn am Ende des Tages Konflikte zu eskalieren drohen, fällt jetzt auch noch der Gang um den Block weg, der die Gemüter wieder beruhigen kann. Das ist brandgefährlich. Die Ausgangssperre ist ein extrem harter Eingriff in die Grundrechte. Es ist aber nicht einmal klar, dass diese auch wirken. Vielmehr besteht das Risiko, dass sich die Menschen zu Hause treffen, wo das Ansteckungsrisiko höher ist als im Freien.“

Michael Hock, Gruppensprecher Die PARTEI, erklärt: „Höchste Priorität hat die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems und insbesondere ausreichende Intensivkapazitäten. Hier müssen alle Anstrengungen unternommen werden, denn die Zeit wird knapp. Fragwürdige Maßnahmen wie Ausgangsbeschränkungen, deren Wirksamkeit umstritten sind, halten wir für daher für Augenwischerei.“

Nicolin Gabrysch, Ratsmitglied der Klima Freunde, erklärt: „Angesichts der bereits geltenden Schutzmaßnahmen würde eine Ausgangssperre vor Allem eines bedeuten: eine unverhältnismäßig hohe zusätzliche Belastung für Privatpersonen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, mit relativ geringer zusätzlicher Schutzwirkung, wie wissenschaftliche Analysen zeigen. Wie beim Klimaschutz fordern wir auch hier auf die Wissenschaft zu hören. Da weitere Einschränkungen unumgänglich sind, sollten zuerst die Schutzmaßnahmen konsequent auf die Wirtschaftsräume übertragen werden, d.h. unter Anderem konsequente Rückkehr zum Home Office, Schließung aller nicht systemrelevanten Produktionsstätten, sowie konsequente Testpflicht in Firmen, Büros, Produktionshallen, wo ein Aufenthalt nicht vermieden werden kann.“

Das im Stadtrat führende Bündnis aus Grünen, CDU und Volt äußerten sich bisher nicht zur Ausgangssperre.

Das sagt die Kölner Wirtschaft

„Wir sprechen uns als IHK deutlich gegen Ausgangssperren in jeglicher Form aus“, sagt Dr. Nicole Grünewald, Präsidentin der IHK Köln, „denn sie bedeuten erneute Unsicherheit und Mehraufwand für unsere Betriebe. Fragen zu Ausnahmeregelungen und gültigen Passierscheinen sind ungeklärt. Fakt ist, dass die regionale Wirtschaft alles tut, damit sich die Pandemie nicht weiter ausbreitet: Home-Office, Testpflicht mit voller Kostenübernahme, Hygienekonzepte, lange Wartezeiten bei den Hilfen trotz schwerer existenzieller Sorgen. Unsere Betriebe machen seit über einem Jahr alles mit, um ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen und trotzdem soweit möglich unsere Wirtschaft am Laufen zu halten. Aber wir erwarten nun eine einheitliche, nachvollziehbare und wirkungsvolle Strategie zur Bekämpfung der Pandemie, endlich Impfstoff für alle – und von Politik und Verwaltung Vertrauen in unsere Unternehmen und alle Unterstützung, dass sie vernünftig arbeiten können. Die IHK Köln betont, dass die regionale Wirtschaft nach wie vor zu allem bereit ist, was die Infektionszahlen senkt. „Allerdings sind unsere Unternehmen unverschuldet in diese Krise geraten und eine mangelhafte Impfstrategie darf nicht auf dem Rücken der Wirtschaft ausgeglichen werden. Insofern verstehen wir gut, wenn Unternehmen sich auch gerichtlich gegen mehr Einschränkungen wehren.“

Autor: red, dts
Foto: Henriette Reker erklärt die Ausgangssperre in Köln