Köln | „Combat 18“ („Kampfgruppe Adolf Hitler“) ist eine neonazistisch-terroristische Organisation, die im Zusammenhang mit dem Mord am Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke in die Schlagzeilen geriet. Der mutmaßlich Verdächtige am Mord an Walter Lübcke der Kasseler Stephan E. könnte über Personen aus dem „Combat 18“ („C18“)-Netzwerk mit diesem in Verbindung gestanden haben. Nach einer Anfrage der Grünen im Landtag von Nordrhein-Westfalen, teilte das Innenministerium im März mit, dass „C18“ in NRW von 2009 bis 2017 insgesamt 84 Straftaten beging. 19 davon in Köln. Einer der Tatverdächtigen, der für einen Großteil der 19 Kölner Straftaten verantwortlich sein soll, wohnt in Köln, so die Polizei Köln auf Anfrage dieser Internetzeitung. Ein Kölner Zelle von „Combat 18“ gebe es nicht, so die Ermittler.

Was ist „Combat 18“

„C18“ sieht sich in seinem Selbstverständnis als der harte Kern und bewaffnete Arm des „Blood & Honour“-Netzwerkes. „Blood & Honour“ wurde in Deutschland im Jahr 2000 verboten. Die Zahlen „1“ und „8“ stehen für die Anfangsbuchstaben von „Adolf Hitler“ im Alphabet. In Deutschland sollen rund 50 Personen Mitglied dieses Netzwerks sein. 2012 gründete sich das Netzwerk international in rund 25 Staaten unter dem Begriff „Reunion 28“, hier stehen die Ziffern für die Anfangsbuchstaben von „Blood & Honour“ neu. Der mutmaßlich Tatverdächtige im Mordfall Walter Lübcke der Kasseler Stephan E. könnte zumindest Kontakte zu „Combat 18“ unterhalten, weil mehrere Personen aus dem Umfeld der Gruppe mit E. bekannt waren. „Combat 18“ soll seine Schwerpunkte im Raum Dortmund, Ostholstein, Thüringen und Nordhessen haben, so „EXIF – Recherche & Analyse“, das sich als unabhängige, antifaschistische Rechercheplattform sieht und sich intensiv mit der rechtsradikalen Szene auseinandersetzt.

„Combat 18“ und NRW

Im März 2019 antwortet die Landesregierung in NRW auf eine kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Verena Schäfer von Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Combat 18“ in Nordrhein-Westfalen. Der Verfassungsschutzbericht des Landes NRW erwähnte „Combat 18“ im Jahr 2017 nur mit einem Satz im Kapitel zu subkulturell geprägtem Rechtsextremismus. Das Bundesamt für Verfassungsschutz berichtete, dass eine Gruppe von „C18“-Mitgliedern an Schießübungen in Tschechien teilnahm. Mittlerweile, so eine kleine Anfrage an die Bundesregierung, sei bekannt, dass 12 solcher Schießübungen im nahen europäischen Ausland stattfanden. Auf die Anfrage der Grünen ging die Landesregierung NRW von einer einstelligen Zahl an Mitgliedern von „C18“ in NRW aus. Da sich die Mitglieder sehr konspirativ verhielten, seien nur wenige Aktivitäten öffentlich bekannt, so das Ministerium. In Lünen initiierte ein Hauptakteur von „C18“ NRW eine Störung einer grünen Veranstaltung. Zuletzt hätten sich die Mitglieder von „C18“ vor allem mit ihren inhaftierten „C18“- und „Blood & Honour“-Anhängern öffentlich solidarisiert, so das Innenministerium NRW. An den Schießübungen im Ausland, so die Behörde, seien auch Mitglieder von „C18“ aus NRW beteiligt gewesen.

Die Straftaten von „C18“ in NRW

Ende 2017 sei, so das Innenministerium NRW, zum letzten Mal die Zahl der Straftaten mit „Combat 18“ Bezug ausgewertet worden. Zwölf Personen legen die Behörden diese Straftaten zur Last. Mittlerweile seien allerdings drei Personen aus NRW weggezogen. Von 2009 bis Ende 2017 hatte die NRW-Gruppe von „C18“ insgesamt 84 Straftaten verübt, darunter 19 in Köln.

Die Liste der Straftaten, die „C18“ in Köln zugeordnet werden:

14.10.2009: Ladendiebstahl
19.11.2010: Ladendiebstahl
13.08.2013: Fälschung beweiserheblicher Daten
14.08.2013: Warenbetrug
15.01.2014: Sachbeschädigung
26.10.2014: Landfriedensbruch Beleidigung, Versammlungsgesetz
26.10.2014: Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruches , Versammlungsgesetz, Bedrohung
02.10.2014: Landfriedensbruch, Versammlungsgesetz, Gefährliche Körperverletzung
11.11.2014: Volksverhetzung
03.01.2015: Gefährliche Körperverletzung
05.01.2015: Versammlungsgesetz
28.01.2015: Gefährliche Körperverletzung
28.03.2015: Gefährliche Körperverletzung
17.09.2015: Versammlungsgesetz
30.05.2016: Vorsätzliche einfache Körperverletzung
02.09.2016: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisation
11,05,2017: Straftat nach Landespressegesetz
01.01.2018: Bedrohung
18.08.2018: Versammlungsgesetz
18.08.2018: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Unter den vom Innenministerium in NRW genannten Straftaten befindet sich das Datum 26. Oktober 2014. Hierbei handelte es sich um die erste gewalttätige HoGeSa-Demonstration der „Hooligans gegen Salafisten“ an denen auch Mitglieder von „Combat 18“ beteiligt waren.

Die Kölner Polizei schreibt auf Anfrage von report-K, inwiefern auch in Köln Strukturen von „Combat 18“ aktiv sind: „Im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu Straftaten in Köln unter Beteiligung von Personen, die rechtsextremistischen Gruppierungen zuzuordnen sind, steht die Kriminalinspektion Staatsschutz im Austausch auch mit den anderen Sicherheitsbehörden und Diensten. Für einen Großteil der in der Liste aufgeführten und der Polizei Köln bekannten Straftaten ist eine Kölner Person tatverdächtig. Zwei andere Tatverdächtige, die die Liste der Tatverdächtigen komplettieren, wohnen nicht in Köln. Die Erhebung der aufgeführten Straftaten erfolgte personenbezogen und nicht in Bezug auf Tätigkeiten der Gruppierung ‚Combat 18‘.“ Die Kölner Polizei legt also drei Personen die 19 Kölner Taten mit „Combat 18“-Bezug zur Last.

Die Kölner Polizei schließt allerdings eine „C18“-Zelle in Köln aus: „In Köln sind bislang keine Zellen oder Strukturen der Gruppierung „Combat 18“ bekannt.“ Nicht erklären will sich die Kölner zur Vernetzung einzelner rechtsextremer Gruppierungen in Köln und wie viele Mitglieder diese haben. Hier verweisen die Beamten auf den Verfassungsschutz-Bericht des Landes NRW und nennen ermittlungstaktische Gründe. Weiter heißt es: „Über eine weitere Radikalisierung von Personen aus einer rechten Kölner Szene liegen hier bislang keine Erkenntnisse vor.“ Ob Stephan E. nach Köln Verbindungen hatte, sei der Kölner Polizei nicht bekannt.

Die Linke fordert Verbot

Jörg Detjen, Fraktionssprecher von Die Linke im Rat der Stadt Köln: „Die Landesregierung weiß von zahlreichen Straftaten von ‚Combat 18‘ in den Jahren 2014 bis 2019 mit ihren Schwerpunkten in Dortmund und Köln, darunter gefährliche Körperverletzung, Diebstahl mit Waffen, Verstoß gegen das Waffengesetz, Nötigung und Bedrohung. Offensichtlich ist, dass das Verbot aus dem Jahre 2000 nicht durchgesetzt wurde. Ich habe die Kölner Polizei bereits im März auf die Aktivitäten von ‚Combat 18‘ hingewiesen. Nichts ist geschehen. ‚Combat 18‘ ist bisher verharmlost worden. Ein Verbot muss auch durchgesetzt werden, und deren kriminelle Machenschaften aufgedeckt werden.“

Autor: Andi Goral
Foto: Auf der HoGeSa-Demonstration am 26. Oktober 2014 verübten „Combat 18“ Mitglieder Straftaten in Köln. (Archivbild report-K)