Köln | Die NRW-Landesregierung will in der zweiten Jahreshälfte vier zusätzliche Sonntagsöffnungen von Geschäften gestatten. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi kritisiert diesen Vorstoß der Landesregierung.

„Verkaufsoffene Sonntage dürfen nur stattfinden, wenn sie anlassbezogen terminiert sind. Wenn also beispielsweise parallel vor Ort eine Großveranstaltung geplant ist. Das ist aber in Zeiten von Corona untersagt, um die Bevölkerung zu schützen. Sonntagsöffnungen sind somit zurzeit weder sinnvoll noch gesetzlich möglich. Deshalb werden wir gegen diesen klaren Rechtsbruch auch juristisch vorgehen“, erklärte Gabriele Schmidt, Landesbezirksleiterin ver.di NRW. „Unsere Haltung dazu hat sich nicht geändert. Das haben wir auch in den Gesprächen mit dem Minister immer wieder betont.“

Autor: Von Redaktion