Köln | Wer einen zusammenklappbaren E-Tretroller besitzt oder sich anschaffen will, der ist ab 1. August fein raus imVerkehrsverbund Rhein-Sieg(VRS). Denn dieser darf kostenlos mitgenommen werden. Für Fahrräder gilt dies nur für Faltfahrräder und Klappräder, wenn sie so klein wie möglich zusammengefaltet werden können. Denn dann gelten diese und der zusammengeklappte E-Tretroller als Gepäckstück. Wer ein normales Rad mitnehmen will, der muss bezahlen, außer Besitzer von Abonnements zu bestimmten Zeiten, etwa ab 19 Uhr, so die extrem komplizierte Regelung.

Den Beschluss fasste der Landesarbeitskreis (LAK) Nahverkehr NRW. Der ist unter anderem zuständig für den NRW-Tarif und die Beförderungsbedingungen in NRW. Die Bezirksregierung Köln, die für den Tarifantrag zuständig sei, habe zugestimmt so der VRS.

Autor: Von Redaktion
Foto: So zusammengefaltet gilt auch ein Fahrrad als Gepäckstück beim VRS