Berlin | BAMF-Präsident Hans-Eckhard Sommer geht auf Konfrontationskurs mit Flüchtlingshelfern. In der „Welt am Sonntag“ übte Sommer scharfe Kritik: „Es ist ganz offensichtlich, dass einige Organisationen das Interesse verfolgen, Abschiebungen generell zu bekämpfen – ich denke vor allem an selbsternannte Flüchtlingsräte.“ Diese seien laut Sommer der Meinung, „dass sich jeder das Land seines Aufenthalts selbst aussuchen soll“.

Wer „mit dieser Überzeugung unterwegs ist, versucht dann auch oft, den Staat bei Abschiebungen zu behindern“. Sommer hält es für richtig, dass „dieses Vorgehen mit den Mitteln des Strafrechts geahndet werden soll“. So etwas dürfe der Staat nicht hinnehmen.

Nach Angaben von Sommer würden immer wieder Abschiebungstermine öffentlich bekannt gemacht – „oft mit dem Hinweis, die Abzuschiebenden sollten sich an diesem Tag nicht dort aufhalten, wo sie sich sonst gewöhnlich aufhalten“. Ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur verbesserten Durchsetzung der Ausreisepflicht von abgelehnten Asylbewerbern sieht vor, dass künftig derjenige bestraft werden kann, der Betroffene unmittelbar vor einer bevorstehenden Rückführungsmaßnahme warnt. Nichtregierungsorganisationen wie Pro Asyl haben dies bereits kritisiert.

Die 16 Flüchtlingsräte der Bundesländer vertreten die vielen lokalen Flüchtlingsräte und Migrantenorganisationen ihrer jeweiligen Länder und sind Mitglieder von Pro Asyl, dem wichtigsten Interessenverband für Flüchtlinge und abgelehnte Asylbewerber. Neben der konkreten Hilfe für Migranten besteht eine Hauptaufgabe der Flüchtlingsräte darin, unter den Abzuschiebenden schwere menschliche Schicksale zu recherchieren und mithilfe von Journalisten und Politikern öffentliche Aufmerksamkeit für diese Fälle zu erzeugen. Viele Flüchtlingsräte verbreiten im Internet und auf Flugblättern Abschiebungstermine und empfehlen Betroffenen, sich an diesen Tagen nicht an ihrer Meldeadresse aufzuhalten.

Sommer kritisierte im Interview zudem, dass abgelehnte Asylbewerber geduldet werden, wenn sie hierzulande eine Ausbildungsstelle vorweisen können. „Diese gut gemeinte Regelung sendet meines Erachtens ein gefährliches Signal ins Ausland: Wer arbeitet, darf trotz Ablehnung in Deutschland bleiben“, erklärte Sommer. Schleuser machten damit Werbung. Als im Jahr 2015 bekannt wurde, dass entsprechende Regelungen im Gesetz stehen, habe es Unterstützer gegeben, die das ausgenutzt hätten, berichtete Sommer. Sie seien „hausieren gegangen“, „um für ihre Klientel Ausbildungsverträge abzuschließen. Mit dem ausschließlichen Ziel, die Abschiebung zu verhindern.“

Autor: dts