Kassel | aktualisiert | Die Bundesanwaltschaft gab heute Nachmittag gegen 17 Uhr bekannt: „Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft wegen des Mordes zum Nachteil des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke richten sich gegen den 45-jährigen deutschen Staatsangehörigen Stephan E.“ Auch der Bundespräsident bezog mittlerweile Stellung.

Der Generalbundesanwalt übernahm heute von der Staatsanwaltschaft Kassel die Ermittlungen im Fall Lübcke. Stephan E. war in den frühen Morgenstunden des 15. Juni festgenommen worden. Am 16. Juni erging ein richterlicher Haftbefehl. Der Vorwurf lautet Lübcke in der Nacht vom 1. auf den 2. Juni mit einem Kopfschuss getötet zu haben. Zu Stephan E. führte ein DNA-Spurentreffer.

Die Bundesanwaltschaft geht im Fall Lübcke derzeit von einer rechtsextremistischen Tat aus. Dies ergebe sich aus dem Vorleben von Stephan E. und seinen öffentlichen Äußerungen. Die Bundesanwaltschaft wertet das Verbrechen als politisches Attentat und begründet damit die Übernahme des Falls. Weitere Hintergründe der Tat sollen ermittelt werden, auch ob es weitere Tatbeteiligte oder Hintermänner gibt. Die Bundesanwaltschaft legt sich sehr schnell schriftlich fest: „Anhaltspunkte für eine mitgliedschaftliche Einbindung des Beschuldigten in eine terroristische Vereinigung liegen jedenfalls bislang nicht vor.“ Die bei Stephan E. gefundenen Datenträger und weitere Beweismaterialien will der Generalbundesanwalt auswerten.

Fall Lübcke: Steinmeier fordert schnelle Aufklärung

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat besorgt auf den Verdacht eines rechtsextremistischen Hintergrundes im Mordfall des nordhessischen Regierungspräsidenten Walter Lübcke reagiert. „Die vollständige Aufklärung des Todes des Kasseler Regierungspräsidenten, Walter Lübcke, hat jetzt oberste Priorität. Beispiele aus der jüngeren deutschen Geschichte zeigen, wie wichtig es ist, jede einzelne Tat zeitnah und vor allem umfassend aufzuklären“, sagte Steinmeier der „Süddeutschen Zeitung“ (Dienstagausgabe) und spielte damit auf die NSU-Mord-Serie und die damals lange Zeit fehlgeleiteten Ermittlungen an.

In drastischen Worten stellte Steinmeier einen Zusammenhang zwischen Hass und Hetze im Internet und tödlichen Verbrechen her: „Wo die Sprache verroht, ist die Straftat nicht weit“, sagte das Staatsoberhaupt der SZ. „Die Verächtlichmachung eines Menschen, der einer Gewalttat zum Opfer gefallen ist, darf uns nicht nur empören. Sondern sie fordert uns heraus, alle Mittel des Rechtsstaats zu nutzen, um Herabwürdigung und Gewalt auch in den Sozialen Medien zu ahnden.“ Polizei und Staatsanwaltschaften müssten so ausgestattet sein, „dass sie Hass und Hetze im Netz der Anonymität entreißen und konsequent verfolgen können“.

Auch die Plattformbetreiber trügen Verantwortung für strafbares Verhalten in ihren Medien, so Steinmeier. Er würdigte ausdrücklich den vierten bundesweiten Aktionstag gegen strafbare Hasspostings, den am 6. Juni Polizistinnen und Polizisten in 13 Bundesländern veranstaltet hatten. Er sei „ein wichtiges Zeichen des wehrhaften Rechtsstaates und ein klares Signal, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist“ gewesen, so der Bundespräsident.

Autor: Von Redaktion, dts