Kiel | Die Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Marit Hansen, hält rasche gesetzgeberische Maßnahmen für geboten, um Abmahnwellen im Zuge der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu unterbinden. „Rechtsklarheit würde ein Gesetz gegen missbräuchliche Abmahnungen schaffen. Hier braucht man definierte Kriterien, um die Spreu vom Weizen zu trennen“, sagte Hansen dem „Handelsblatt“ (Freitagsausgabe).

Die Datenschützerin sieht auch Branchenverbände in der Pflicht. Sie könnten „nachsteuern, um den Streueffekt einzudämmen, wenn mit derselben Masche versucht wird, bei zahlreichen Unternehmen Geld einzusammeln“, sagte sie. „Beispielsweise konstruktiv mit Hinweisen, wie man Datenschutzfehler vermeidet, oder durch Tools, die dabei helfen, datenschutzkonform zu handeln.“

Oder durch Warnungen, mit welchen „problematischen Abmahnbegründungen im großen Stil“ vorgegangen werde. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte unterdessen der Zeitung, dass die Frage möglicher Abmahnungen „gar nicht direkt mit der DSGVO zu tun“ habe, sondern sich nach anderen längst bestehenden Regelungen richte. Gleichwohl sieht das Ministerium Handlungsbedarf, um einen etwaigen Missbrauch zu unterbinden.

Der Ministeriumssprecher verwies in diesem Zusammenhang auf einen Passus im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD, in dem es heißt: „Wir wollen den Missbrauch des bewährten Abmahnrechts verhindern, zum Beispiel durch die Einschränkung des fliegenden Gerichtsstandes, und so kleine und mittlere Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher schützen.“ Der Sprecher sagte dazu: „Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird sich dieses Auftrags aus dem Koalitionsvertrag annehmen.“

Autor: dts