Berlin | Mit Blick auf den ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und den am Mittwoch tagenden Innenausschuss hat der FDP-Innenexperte Benjamin Strasser Konsequenzen für das V-Mann-System in Deutschland gefordert. Die CDU hingegen will die Befugnisse von Polizei und Staatsanwaltschaften erweitern, um in sozialen Netzwerken verdeckt zu ermitteln.

„Angesichts der neuen Bedrohungslage braucht es eine Überprüfung und Neubewertung des V-Leute-Systems“, sagte Strasser der „Heilbronner Stimme“ (Mittwochsausgabe). Beim Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) seien „40 Spitzel von sieben Sicherheitsbehörden den Rechtsterroristen über zehn Jahre nicht auf die Schliche gekommen. Im Fall Lübcke hat es der Tatverdächtige offensichtlich zehn Jahre lang geschafft abzutauchen, um dann quasi aus dem Nichts zuzuschlagen“, so der FDP-Politiker weiter. „Das Staatsversagen beim NSU“ sei ein „Lehrstück, das die Probleme bei der Bekämpfung des Rechtsterrorismus exemplarisch“ offengelegt habe. „Es liegt an uns, nach dem Mord in Kassel die jahrelange Schockstarre endlich zu durchbrechen. Der große Wurf scheint naiv. Er ist aber notwendig, um die Menschen besser vor Terror schützen zu können“, sagte Strasser der „Heilbronner Stimme“.

Fall Lübcke: Innenministerium will gegen Hasspostings vorgehen

Als Reaktion auf den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke will das Bundesinnenministerium stärker gegen Hasspostings im Internet vorgehen. „Bei uns stößt der Vorschlag des CDU-Bundesvorstandes auf Widerhall, die Möglichkeiten für Polizei und Staatsanwaltschaften zu erweitern, sich stärker in den sozialen Netzen bewegen zu können, um Hasspostings und strafbares Verhalten ausfindig zu machen“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium, Günter Krings (CDU), den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Mittwochsausgaben) im Vorfeld der Sondersitzung des Bundestags-Innenausschusses am Mittwoch. Das müsse auch unter Pseudonym möglich sein.

„Es wäre gut, wenn wir – nicht nur, aber auch – den traurigen Fall Lübcke zum Anlass nehmen, dass wir die Dinge, die wir vorgeschlagen haben, etwa die Stärkung des Verfassungsschutzes und die maßvolle Erweiterung von Befugnissen, möglichst schnell im Bundeskabinett verabschieden könnten“, so der Staatssekretär weiter. Der Entwurf einer Reform des Verfassungsschutzgesetzes sieht unter anderem die Erlaubnis zur Telekommunikationsüberwachung an der Quelle sowie zur Online-Durchsuchung vor – analog zum BKA-Gesetz. Die Vorschläge seien vorher schon richtig gewesen, würden aber „jetzt durch den Fall Lübcke noch einmal unterstrichen“, sagte Krings den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“.

Die bisherige Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hatte die Reform abgelehnt, weil sie nicht mit einer im Koalitionsvertrag vereinbarten Stärkung der Kontrollbefugnisse des Parlaments einhergehen soll.

Autor: dts