Berlin | Der SPD-Parteivorstand hat am Montag das Verfahren zur Wahl des neuen Vorsitzes beschlossen. Vom 1. Juli bis zum 1. September läuft eine Frist, in der sich sowohl Zweierteams als auch Einzelpersonen um den Parteivorsitz bewerben können, erläuterte der kommissarische Co-Parteivorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel am Montagnachmittag das Verfahren. Voraussetzung für jeden Kandidaten und jedes Team sei, dass sie von mindestens fünf Unterbezirken, einem Bezirk oder einem Landesverband unterstützt werden.

Zweierteams müssten zudem aus mindestens einer Frau bestehen. In 20-30 Regionalkonferenzen sollen sich die Kandidaten dann innerhalb von fünf Wochen im September und Oktober vorstellen. Nach einem anschließenden Mitgliederentscheid soll am 26. Oktober das Ergebnis vorgestellt werden.

Wenn kein Team oder Einzelbewerber über 50 Prozent der Stimmen erhält, werde es einen zweiten Mitgliederentscheid geben, in der sich die beiden Teams oder Einzelbewerber mit den meisten Stimmen einer Stichwahl unterziehen. Das Ergebnis werde vom Parteivorstand übernommen und dem Parteitag vorgeschlagen, so Schäfer-Gümbel. Der Parteitag soll nicht verschoben werden, sonder wie ursprünglich geplant Anfang Dezember stattfinden.

Es sei ein „einfaches Verfahren“, ergänzte die kommissarische Co-Parteivorsitzende Manuela Schwesig. Es sei wichtig, dass über den Vorsitz nicht in Hinterzimmern entschieden werde.

Autor: dts