Berlin | Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat das neue NRW-Polizeigesetz scharf kritisiert. Man sehe in dem Gesetz eine Gefährdung zentraler Rechtsstaatsprinzipien und elementarer Menschenrechte, sagte Maria Scharlau, Expertin für Polizei und Menschenrechte bei Amnesty International in Deutschland, am Mittwoch. „Zwar haben die Regierungsfraktionen den ersten Entwurf entschärft, das Gesetz genügt aber mit seinen unbestimmten Befugnissen nicht den Anforderungen eines Rechtsstaats.“

In einem Rechtsstaat müsse so klar geregelt sein, was die Polizei dürfe, dass alle Menschen in etwa wüssten, durch welches Verhalten sie ins Visier der Polizei geraten könnten, so Scharlau weiter. „Es ist aber völlig unklar, welche `bestimmten Tatsachen` die `Annahme rechtfertigen` können sollen, dass eine Person `innerhalb eines übersehbaren Zeitraums` eine Straftat begehen wird.“ Man befürchte, dass die Polizei grundrechtlich geschützte Handlungen heranziehen könnte, um in Menschen „zukünftige Straftäter“ zu sehen. „Das verstößt gegen die Unschuldsvermutung, weil Menschen durch diese Maßnahmen de facto bestraft werden, ohne dass sie sich strafbar verhalten haben“, sagte Scharlau.

Gerhart Baum und Burkhard Hirsch begrüßen neues NRW-Polizeigesetz

Die FDP-Politiker und Bürgerrechtler Gerhart Baum und Burkhard Hirsch haben das neue NRW-Polizeigesetz begrüßt. „Aus der Reihe der Landespolizeigesetze, die in jüngerer Vergangenheit aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und Vorgaben der EU novelliert wurden, ist das nordrhein-westfälische Polizeigesetz das freiheitsschonendste“, sagten Baum und Hirsch dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Donnerstagsausgabe). Sie begrüßten, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf in entscheidenden Punkten verändert und „wesentlich verbessert“ worden sei.

So sei auf den neuen Gefahrenbegriff der „drohenden Gefahr“ verzichtet worden. Besondere Befugnisse der Polizei wie die Quellen-Telekommunikationsüberwachung wurden auf die Abwehr terroristischer Straftaten begrenzt. Zudem gebe es keinen polizeirechtlichen präventiven „Trojaner“, also eine Online-Durchsuchung, mit der ein privates IT-System vorbeugend vollständig durchleuchtet werden könnte.

Auch die staatliche Videoüberwachung im öffentlichen Raum sei begrenzt worden, lobten Baum und Hirsch. „Intelligente Videoüberwachung – wie am Berliner Bahnhof Südkreuz – bleibt unzulässig und die konventionelle Videoüberwachung darf nur noch erfolgen, wenn ein Polizeibeamter auch sofort eingreifen kann.“ Die Polizei brauche für eine erfolgreiche Arbeit das Vertrauen der Bürger, so die FDP-Rechtspolitiker.

„Sie hat darum ein wesentliches Interesse daran, dass die gesetzlichen Bestimmungen über ihre Arbeit von einer breiten parlamentarischen Mehrheit getragen werden. Deswegen ist es gut, dass das Gesetz auch von der SPD-Fraktion im Landtag mitgetragen wird.“ Baum und Hirsch schrieben die im Gesetzgebungsverfahren erreichten Änderungen dem Eintreten der FDP im Düsseldorfer Landtag zu.

„Es ist kein Geheimnis, dass das neue Polizeigesetz bei Ressortverantwortung eines liberalen Ministers sicherlich eine andere Handschrift trüge“, so die beiden Liberalen weiter. Gegen die ursprüngliche Vorlage hatten sie mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gedroht. Dort laufen mehrere – unter anderem von Baum und Hirsch eingeleitete – Verfahren gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz.

Autor: dts