Köln | Nordrhein-Westfalen hat ein NRW-Gifttiergesetz (GiftTierG NRW). Dies trat am 1. Januar in Kraft. Halter solcher Tiere müssen diese bis 30. Juni registrieren.

Die Haltung giftiger Tiere ist seit 1. Januar verboten, wie auch die Neuanschaffung. Aber Menschen die bereits solche Tiere halten, dürfen diese auch weiterhin unter bestimmten Voraussetzung auch weiterhin halten.

Zu den betroffenen Tierarten zählen vor allem giftige Schlangen, Spinnen und Skorpione, die mit ihrem Gift eine tödliche Wirkung erzielen könnten. Die Besitzer solcher Tiere müssen die Haltung giftiger Tiere unter Angabe von Art, Anzahl und Haltungsort beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) melden. Zusammen mit dieser Meldung muss mitgeteilt werden, ob die Haltung fortgesetzt werden soll oder ob die Tiere abgegeben werden. Diese Meldungen sind nur noch bis zum 30. Juni 2021 möglich.

Verstoßen Halter*innen dagegen wird ihnen die Haltung untersagt. Zudem erfolgt eine behördliche Wegnahme der betroffenen Gifttiere. Ergänzend dazu können Straftaten und Ordnungswidrigkeiten vorliegen, die entsprechend geahndet werden könnten.
Eine konkrete Auflistung der betroffenen Gifttierarten, die Möglichkeiten zur Meldung sowie weiterführende Informationen zum NRW-Gifttiergesetz sind zu finden unter:
• www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/gifttiere
• www.gifttiergesetz.de

Autor: red
Foto: Symbolfoto