Düsseldorf | Auch wenige Tage vor der Abstimmung im Bundesrat ist der künftige Umgang der NRW-Landesregierung mit der Grundsteuer unklar. „Nordrhein-Westfalen wird im Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen“, kündigte ein Sprecher des NRW-Finanzministeriums in der „Rheinischen Post“ (Dienstagsausgabe) an.

Allerdings lässt das Land offen, ob es von der vorgesehenen Öffnungsklausel für Länder Gebrauch machen wird: „Für eine etwaige Nutzung der Länderöffnungsklausel gilt nicht die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist bis zum 31. Dezember. Diese Entscheidung kann daher ohne zeitlichen Druck im kommenden Jahr getroffen werden. In Abstimmung mit anderen Bundesländern werden wir dazu noch weitere Berechnungen und Analysen durchführen“, sagte der Sprecher.

Autor: dts