Düsseldorf | Besuchsverbote in Alten- und Pflegeeinrichtungen dürfen in Nordrhein-Westfalen nur noch mit ausdrücklicher Genehmigung der Landesregierung ausgesprochen werden.

Das hat NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Freitag klargestellt, berichtet die in Essen erscheinende „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ (WAZ, Samstag-Ausgabe). Außerdem will das Land mit einer neuen Allgemeinverfügung das bereits bestehende Quarantäne-Verbot für vollständig geimpfte Bewohner nochmals unterstreichen.

Er nehme Hinweise sehr ernst, dass Heimbewohner, die nicht infiziert sind und bereits über einen vollständigen Impfschutz verfügen, trotzdem in Einzelzimmer-Quarantäne gesteckt würden, weil sie möglicherweise Kontakt zu einer infizierten Person gehabt haben, sagte Laumann unserer Redaktion. Dies widerspreche eindeutig der Rechtslage. „Wir reden hier ganz oft von Menschen, denen nicht mehr viel Lebenszeit bleibt. Diese dann auch noch in die Isolation zu schicken, obwohl das aus Infektionsschutzgründen überhaupt nicht nötig ist, ist ein absolutes Unding“, kritisierte Laumann. Genauso werde er klarstellen, dass Pflegeeinrichtungen künftig Besuchsverbote nur noch im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium verhängen dürfen. Hintergrund sind Beschwerden von Angehörigen über rigide Zutrittsregeln in einzelnen Altenheimen, die von den Betreibern mit der Furcht vor neuen Corona-Ansteckungsquellen begründet würden.

Autor: dts