Luxemburg | Die polnischen Vorschriften über das Ruhestandsalter von Richtern und Staatsanwälten, die im Juli 2017 erlassen wurden, verstoßen gegen EU-Recht. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dienstag hervor. Die Luxemburger Richter gaben dabei einer Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission gegen Polen statt.

Polen habe demnach unter anderem dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem Unionsrecht verstoßen, dass es ein für Frauen und Männer, die in Polen als Richter oder Staatsanwälte tätig sind, unterschiedliches Ruhestandsalter eingeführt hat. Der EuGH beanstandete zudem, dass Polen das Ruhestandsalter für Richter an den ordentlichen Gerichten herabgesetzt und gleichzeitig dem Justizminister die Befugnis eingeräumt hat, die aktive Dienstzeit dieser Richter zu verlängern.

Autor: dts