Brüssel | Mit 308 Stimmen bei 204 Gegenstimmen und 70 Enthaltungen hat das Europäische Parlament am heutigen Mittwoch, 17. April, einen Gesetzesvorschlag gegen den Missbrauch von Internet-Hosting-Diensten für terroristische Zwecke unterstützt. Internetunternehmen sollen in Zukunft terroristische Inhalte innerhalb einer Stunde entfernen, wenn eine Behörde dies anweist. Damit sollen sie zur öffentlichen Sicherheit beitragen.

Unternehmen, die gegen diese Vorschrift verstoßen, sollen in Zukunft bis zu vier Prozent ihres Umsatzes der Plattform als Strafe bezahlen. Das Europäische Parlament betont, dass es keine generelle Pflicht zur Überwachung der Inhalte oder den Einsatz von Filtern gebe, denn die Meinungs- und Pressefreiheit sei zu gewährleisten.

Nach der Europawahl am 26. Mai sollen die neu gewählten Parlamentarier mit dem Ministerrat über die endgültige Fassung des Gesetzes verhandeln. Das neue Gesetz betrifft alle in der Europäischen Union tätigen Internetunternehmen. Neben dem Entfernen der terroristischen Inhalte haben diese auch die Möglichkeit diese nur für Europa zu sperren. Die Plattformen sind nicht in der Pflicht selbst aktiv nach terroristischen und illegalen Aktivitäten zu suchen.

Um kleineren Plattformen zu helfen, haben die Abgeordneten beschlossen, dass diese mindestens 12 Stunden vor dem ersten Löschauftrag durch die zuständige Behörde über das Verfahren und die Fristen informiert werden müssen.
Hat ein Unternehmen eine erhebliche Anzahl von Entfernungsanordnungen erhalten, können die Behörden verlangen, dass es zusätzliche spezifische Maßnahmen ergreift, etwa regelmäßige Berichte an die Behörden sendet oder mehr Personal einstellt. Die Abgeordneten des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten kamen aber überein, weder eine Verpflichtung zur generellen Überwachung hochgeladener Inhalte noch den Einsatz automatisierter Filter vorzuschreiben.

Dies definiert das Parlament als terroristische Inhalte

Gemeint sind damit alle Materialien – Texte, Bilder, Tonaufnahmen oder Videos – mit denen „zur Begehung terroristischer Straftaten oder zu einem Beitrag zu diesen Straftaten angestiftet oder dazu aufgerufen oder für die Beteiligung an Handlungen einer terroristischen Vereinigung geworben“ wird. Umfasst werden auch Anleitungen für die Herstellung und den Einsatz von Sprengstoffen, Schusswaffen und anderen Waffen für terroristische Zwecke.

Autor: Andi Goral