Im vergangenen Jahr leiteten Beamten der zuständigen Behörden alleine in Köln 59 Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber ein, die gegen das Mindestlohngesetz verstoßen haben. Für die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) nur die „Spitze eines Eisbergs“.

Wie die Branchengewerkschaft am heutigen Dienstag berichtete, liegt der vorgeschriebene, gesetzliche Mindestlohn derzeit bei 8,84 Euro pro Stunde, brutto. Nicht nur die Zahl von 59 eingeleiteten Ermittlungsverfahren zeige jedoch, dass es offenbar auch im Rheinland immer noch zahlreiche Verstöße und sicher auch ein noch größeres Dunkelfeld gebe.

„Es kann nicht sein, dass im dritten Jahr nach seiner Einführung noch immer viele Menschen unterhalb des gesetzlichen Minimums verdient haben“, kritisiert Regionalchef Mohamed Boudih. Wie groß das tatsächliche Ausmaß der Mindestlohn-Prellerei sei, zeige eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Danach erhielten im Jahr 2016 bundesweit rund 1,8 Millionen Beschäftigte weniger als den Mindestlohn.

Geschäftsführer Boudih beklagt dabei eine mangelnde Kontrolldichte beim Zoll. Dies zeige gerade der Blick auf das Gastgewerbe. „2017 wurden im gesamten Bereich des Kölner Zolls 196 Betriebe der Branche geprüft. Allein in Köln gibt es nach Angaben der Arbeitsagentur jedoch 2.517 Hotels, Gaststätten und Restaurants“, so Boudih weiter. Also werde nicht einmal jeder zehnte Betrieb in Köln geprüft. Zwar gelte in der Branche in NRW nicht der gesetzliche, sondern ein tariflicher Mindestlohn von derzeit 9,25 Euro pro Stunde. Bei den anstehenden Tarifverhandlungen fordert die NGG schon jetzt deutliche Erhöhungen.

Bei der Zollstatistik beruft sich die NGG Köln auf eine Auswertung des Bundesfinanzministeriums für die Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke (Grüne). Danach prüfte das Hauptzollamt Köln im vergangenen Jahr quer über alle Branchen hinweg insgesamt 1.347 Arbeitgeber auf Schwarzarbeit, Lohn-Prellerei und Steuerhinterziehung. Für die Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn verhängten die Kontrolleure Bußgelder in Höhe von rund 268.000 Euro.

„Wir brauchen deutlich mehr Kontrollen, um betrügerischen Chefs das Handwerk zu legen“, fordert Boudih. Dafür müsse die Finanzkontrolle personell kräftig aufgestockt werden. Kein Verständnis hat der Gewerkschafter für die Klagen der Arbeitgeber, die Dokumentationspflichten brächten zu viel Bürokratie. „Nur wenn die Arbeitszeiten erfasst werden, lässt sich Lohnbetrug verhindern. „Und der Zoll muss mehr Präsenz zeigen, um „tricksenden Arbeitgebern einen Strich durch die Rechnung zu machen“, so Boudih abschließend.

Autor: bfl