Köln | Das Land NRW hat die Test- und Quarantäneverordnung des Landes angepasst. Jetzt gelten auch von Arbeitgebern ausgestellte Testnachweise als offiziell. Mit diesen können dann Angebote genutzt werden, bei denen die Coronaschutz-Verordnung des Landes einen negativen Test vorschreibt. Allerdings müssen sich die Arbeitgeber zuvor registrieren, die am Verfahren teilnehmen wollen. Betrügern droht ein Bußgeld.

Laut des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales gibt es in NRW mittlerweile 5.700 Teststellen mit einer maximalen Testkapazität von 290.000 Bürgertests.

Arbeitgeber können die Bürgertests dann attestieren, wenn die Tests von geschultem oder fachkundigem Personal durchgeführt wurden oder die Mitarbeiter*innen sich unter der Aufsicht einer geschulten Person selbst testeten. Diese Test können in den Unternehmen durch Dienstleister, Apotheken oder Beschäftigte der eigenen Betriebe erfolgen. Die negativen Bescheinigungen müssen auf Vordrucken erstellt werden, die sich als Anlage in der Quarantäneverordnung des Landes NRW befinden.

Unternehmen, die am Verfahren teilnehmen wollen, müssen sich beim NRW-Gesundheitsministerium über dessen Website anmelden. Wer das Verfahren missbraucht und etwa falsche Testzeugnisse erstellt muss mit einem Bußgeld von 1.000 Euro und einer Strafanzeige rechnen.

Autor: red