Karlsruhe | aktualisiert | Der Rundfunkbeitrag in Deutschland ist in seiner jetzigen Form im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar. Mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar sei allerdings, dass auch für Zweitwohnungen ein Rundfunkbeitrag zu leisten sei, teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch mit. Die Karlsruher Richter erklärten die gesetzlichen Bestimmungen zur Beitragspflicht für Zweitwohnungen für mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Die zuständigen Landesgesetzgeber sollen bis zum 30. Juni 2020 eine Neuregelung treffen. Konkret ging es in dem Verfahren um vier Verfassungsbeschwerden. Drei Privatleute und der Autovermieter Sixt hatten kritisiert, dass es sich bei dem Rundfunkbeitrag ihrer Ansicht nach um eine Steuer handelt.

Deshalb rügten sie eine fehlende Gesetzgebungskompetenz der Länder. Außerdem machten die Beschwerdeführer verschiedene Verstöße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz geltend. Mit dem Rundfunkbeitrag werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten finanziert. Er beträgt aktuell monatlich 17,50 Euro pro Haushalt. Auch Institutionen und Betriebe sind grundsätzlich beitragspflichtig.

FDP fordert „Neudefinition des Rundfunkauftrags“

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag fordert die FDP massive Kürzungen in der Struktur der öffentlich-rechtlichen Anstalten. „Das Urteil ist eine klare Absage an das `Weiter so`“, sagte Thomas Hacker, medienpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagsausgaben). „Das Signal muss jetzt von der Politik aufgegriffen werden. Wir als Freie Demokraten fordern daher eine Neudefinition des Rundfunkauftrages. Das ist ein richtiges und notwendiges Zeichen, um eine grundsätzliche Diskussion um Auftrag, Struktur und Finanzierung zu starten.“ Es sei nicht mehr zeitgemäß, mehr als 20 lineare Fernsehkanäle und mehr als 60 Hörfunkwellen zu betreiben, sagte Hacker weiter.

„Bildung, Kultur und Informationsvermittlung sollen dabei den überwiegenden Anteil des Programms ausmachen, einhergehend mit einer Verschlankung der Sender, Landesanstalten und Gremien. Nur bei einer Überprüfung aller Bausteine können Einsparpotenziale genutzt werden, um eine Senkung der Rundfunkbeiträge bei Erhalt der Programmqualität zu erreichen.“

Degeto-Chefin begrüßt Urteil zum Rundfunkbeitrag

Die Geschäftsführerin der Filmeinkaufsorganisation Degeto Film der ARD, Christine Strobl, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag begrüßt. „Ich freue mich über dieses Urteil, weil die Verfassungsrichter den Rundfunkbeitrag grundsätzlich auch im digitalen Zeitalter für in Ordnung erklärt haben und damit den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stärken“, sagte Strobl der „Heilbronner Stimme“ (Donnerstagsausgabe). „In Bezug auf die Zweitwohnung ist der Gesetzgeber noch aufgefordert bis 2020 nachzubessern. Hier muss man abwarten, was das dann konkret für uns bedeutet“, sagte sie. „Wir sind jetzt natürlich sehr froh über dieses klare Bekenntnis, das uns Sicherheit für unsere weitere Arbeit gibt“, so die Degeto-Chefin.

Union begrüßt Verfassungsgerichtsurteil zu Rundfunkbeitrag

Die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der Unionsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag begrüßt. „Mit der Bestätigung der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bringt das Urteil Klarheit in der Frage der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland“, sagte Winkelmeier-Becker am Mittwoch. Qualitätsjournalismus sei ein „wichtiges Gut in unserer demokratischen Informationsgesellschaft, die gerade in letzter Zeit immer wieder Manipulationsversuchen ausgesetzt ist“.

Qualitätsjournalismus stärke auch die Wissensgesellschaft. „Bei dieser bedeutenden öffentlichen Aufgabe darf der Preis nicht die wichtigste Rolle spielen. Dabei muss aber auch die Sozialverträglichkeit im Auge behalten werden“, sagte die CDU-Abgeordnete.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch geurteilt, dass der Rundfunkbeitrag in Deutschland in seiner jetzigen Form im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar sei. Mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar sei allerdings, dass auch für Zweitwohnungen ein Rundfunkbeitrag zu leisten sei. Die zuständigen Landesgesetzgeber sollen hierfür bis zum 30. Juni 2020 eine Neuregelung treffen.

FDP will ARD und ZDF „deutlich verschlanken“

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag fordert die stellvertretende Bundesvorsitzende der FDP, Katja Suding, eine „grundlegende Reform“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunk . Das Urteil dürfe nicht als ein „Weiter so“ verstanden werden, sagte Suding der „Passauer Neuen Presse“ (Donnerstagausgabe): „Wir sollten es zum Anlass nehmen, um nun über Struktur, Auftrag und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks reden.“ Die FDP fordere eine grundlegende Reform: „Nur so findet der Rundfunkbeitrag auch in Zukunft Akzeptanz“, sagte Suding.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist für die stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende „ein Schritt in die richtige Richtung“. Es sei schwer zu verstehen, warum ein Mensch auch für seine Zweitwohnung den Beitrag zahlen müsse, obwohl er niemals gleichzeitig in beiden Wohnungen Rundfunk konsumieren könne. „Davon abgesehen bleibt nach dem Urteil weiterhin nicht nachvollziehbar, warum ein Single nach geltender Gebührenordnung stärker belastet wird als eine Familie oder Wohngemeinschaft“, sagte Suding der „Passauer Neuen Presse“.

Auch ändere der Richterspruch nichts an den grundlegenden Strukturen und Programmangeboten. „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte sich in Zukunft vorwiegend auf Bildung, Kultur und Informationsvermittlung konzentrieren“, erklärte die FDP-Politiker. „Für die Grundversorgung benötigt man keine 20 Sender und Doppelstrukturen. Da lässt sich einiges einsparen.“ Durch eine Neudefinition des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, verbunden mit einer Verschlankung der Strukturen, lasse sich enorm viel einsparen, unterstrich Suding. „Wir wollen, dass diese Einsparungen dafür genutzt werden, um den Rundfunkbeitrag zu senken. Übrigens fordern wir auch, dass in den Rundfunkräten künftig weniger Vertreter mit Parteibuch sitzen“, sagte die FDP-Bundes-Vize der „Passauer Neuen Presse“: „Wir wollen die politische Unabhängigkeit der Anstalten weiter stärken.“

Autor: dts