Wolfsburg | In der Frage nach Schadensersatzansprüchen im Zuge des Dieselskandals hat Volkswagen ein von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstelltes Gutachten in mehrere Zivilprozesse eingebracht, unter anderem in die Musterfeststellungsklage. Das berichtet die „Bild-Zeitung“, auch der Fernsehsender n-tv hat das Gutachten nach eigenen Angaben vorliegen. Das Papier beschäftigt sich nicht nur mit VW-Modellen, sondern konzernübergreifend mit dem gesamten Diesel-Gebrauchtwagenmarkt.

Laut der Analyse sind die Restwerte von Diesel-Pkw nach Bekanntwerden des Abgasbetrugs „im September 2015 und danach bei einem leicht steigenden Trend grundsätzlich stabil“ geblieben. Dieser Trend setzte sich demnach Juni 2017 fort. Erst danach seien die Restwerte eingebrochen, wörtlich heißt es in dem Gutachten: „Erst in der Folge der intensivierten Berichterstattung über mögliche Fahrverbote von Dieselfahrzeugen in Deutschland ist ab dem dritten Quartal 2017 ein genereller Verfall von Gebrauchtwagenrestwerten von Dieselfahrzeugen zu beobachten. Dieser erstreckt sich über alle untersuchten Marken.“ Konkret wurden die Restwerte anhand des Listenpreises berechnet: Zwischen Oktober 2015 und Juni 2017 ist der Restwert eines vier Jahre alten Diesels (80.000km Laufleistung), unabhängig vom Hersteller, um zwei Punkte auf 40 Prozent des Listenpreises gestiegen. Ein VW hat in dieser Zeit einen Punkt zugelegt (von 40,5 auf 41,5 Prozent), ein Nicht-VW 2,5 Punkte (von 37 auf 39,5).

Von Juli 2017 bis September 2018 zeigten die Autos aller Hersteller einen negativen Trend: Unabhängig von der Marke hat sich der Wert eines vier Jahre alten Diesels (80.000km Laufleistung) um 3 Punkte, von 40 auf 37 Prozent des Listenpreises, verringert. Die Diesel aus dem VW-Universum sind dabei um 2,5 Punkte auf 39 Prozent gesunken, die Nicht-VW um drei Punkte auf 36,5 Prozent. Vom Verbraucherzentrale Bundesverband hieß es auf „Bild“-Anfrage, man habe das Gutachten noch nicht abschließend bewertet.

„Wir gehen nach wie vor davon aus, dass es aufgrund der von Volkswagen begangenen Manipulationen zu einem Wertverlust der Fahrzeuge kam. Für die Schadensersatzansprüche ist diese Frage aber ohnehin von nachrangiger Bedeutung.“ Der Schaden der Verbraucher bestehe darin, dass ihnen ein Fahrzeug verkauft wurde, was seine Zulassung nur aufgrund von Manipulationen erhalten habe, hieß es. VW hingegen schließt aus der Analyse, dass kein Schaden aufgrund von Restwertverlust entstanden sei. Auf „Bild“-Anfrage heißt es von Volkswagen: „Das Gutachten bestätigt unsere Rechtsauffassung. Wir werden es in verschiedenen Verfahren einbringen.“

Autor: dts